Testamentsregister ab 2012

 

Am 01. Januar dieses Jahres hat das zentrale Testamentsregister seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen. Bereits in den ersten Tagen wurden mehrere hundert erbfolgerelevante Urkunden registriert und gleichzeitig tausende Steuerfallmitteilungen bearbeitet. Das Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Verstorbenen ein Testament, ein Erbvertrag oder eine sonstige erbfolgerelevante Urkunde in amtlicher Verwahrung existiert. Das Ergebnis wird dem zuständigen Nachlassgericht mitgeteilt. Liegt eine Urkunde vor, so wird die verwahrende Stelle (Notar oder Gericht) informiert, damit die Urkunde an das Nachlassgericht abgeliefert werden kann. Alle Benachrichtigungen im Sterbefall erfolgen in besonders gesicherter elektronischer Form. Informationen sind telefonisch gebührenfrei unter 0800 3550700 sowie online unter www.testamentsregister.de erhältlich.

 

 

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