Energetische Wohngebäudesanierung

 

Der Bundesrat hatte die auf den Weg gebrachte steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen gestoppt. Nun hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, sodass diesbezüglich eventuell steuerliche Erleichterungen verabschiedet werden können. Vorgesehen ist eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf erheblich verringert wird. Die Eigentümer (Vermieter, Verpächter und Selbstnutzer) sollen jährlich 10 % der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren steuermindernd geltend machen können.
HINWEIS:
Schon jetzt werden Bauherren und Eigentümer bei der energetischen Sanierung unterstützt. Das KfW-Gebäudesanierungsprogramm wurde auf 1,5 Milliarden EUR aufgestockt.
 

 

 

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