Höheres Nettogehalt im Dezember 2011

 

Durch das Jahressteuergesetz 2011 erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 920 EUR auf 1.000 EUR. Die Erhöhung ist rückwirkend zum 01.01.2011 anzuwenden, wobei der Erhöhungsbetrag von 80 EUR für das gesamte Kalenderjahr 2011 in der Dezember-Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird. Arbeitnehmer können sich deshalb in der Dezember-Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung über eine höhere Nettoauszahlung freuen. Die Steuerersparnis liegt zwischen 12 EUR und 34 EUR je nach Steuersatz des betreffenden Arbeitnehmers.

HINWEIS:
Ab dem Jahr 2012 wird der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag in die monatliche Berechnung einbezogen und so nur eine minimale Steuerersparnis von 1 EUR bis 3 EUR auslösen.

 

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