ELENA-Verfahren stirbt am 03.12.2011

 

Am 02.12.2011 wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit am 03.12.2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Arbeitnehmerdaten werden nicht mehr angenommen sowie alle bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht. Weiterführende Informationen zu Einstellung und Abwicklung des ELENA-Verfahrens sind auf der Webseite zum ELENA-Verfahren erhältlich. 

 

 

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