Neuer Mindestlohn

 

Ab dem 01.12.2011 gelten für Beschäftigte im Baugewerbe neue gesetzliche Mindestlöhne. Ab 01.01.2012 erfolgt die Anhebung in drei Stufen. Die Verordnung tritt am 03.12.2011 in Kraft und gilt für gut 515.000 Beschäftigte bis zum 31.12.2013. Für Beschäftigte in Bereichen der Abfallwirtschaft und Bergbauspezialarbeiten gelten bereits seit dem 01.11.2011 entsprechende Mindestlohnregelungen. 
 

 

 

zurück