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Minijobber erhalten oft Niedriglöhne
Nach einer Pressemitteilung vom 18.01.2012 der Hans-Böckler-Stiftung werden Minijobberinnen und Minijobber geringer bezahlt als andere Beschäftigte. Fast 90 % der geringfügig Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen, obwohl dies verboten ist. Unternehmen nutzen offensichtlich Minijobs um Personalkosten zu drücken. Besonders eklatant ist der Lohnrückstand unter geringfügig Beschäftigten, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen. Das sind Ergebnisse aus drei neuen Studien, die von der Stiftung gefördert werden. Diese zeigen auch, dass Minijobs selten als stabile Beschäftigung durchgeführt werden und nur als Hinzuverdienst angesehen wird. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbiete Lohnabschläge aufgrund kürzerer Arbeitszeiten. Auch Minijobbende haben Ansprüche auf die gleichen Bruttostundenlöhne wie in einer vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
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