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Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform
Insolvente Existenzgründer und Verbraucher erhalten durch die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform schneller als bisher eine zweite Chance, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen. Dies liegt auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner so einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel zu bezahlen. Künftig können Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei Jahren statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden. Dazu müssen mindestens ¼ der Forderungen und die Verfahrenskosten beglichen sein. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn wenigstens die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden. Außerdem wird das außergerichtliche Einigungsverfahren gestärkt. Sollten sich einzelne Gläubiger gegen eine sinnvolle außergerichtliche Einigung sperren, kann die Zustimmung künftig vom Gericht ersetzt werden.
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