Minijob soll auf 450 EUR steigen

 

Die Verdienstgrenze für Minijobber soll von 400 EUR auf 450 EUR ansteigen. Gleichzeitig soll die sogenannte Gleitzone von 800 EUR auf 850 EUR angehoben werden. Dies geht aus einer Verlautbarung der Koalition vom 25.11.2011 hervor. Ab wann die Änderungen anzuwenden sind, ist jedoch derzeit noch offen. Gleichzeitig sind auch Änderungen in der Rentenversicherung geplant. In Zukunft sollen Minijobber in der Rentenversicherung voll abgesichert sein und deshalb auch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben. Auch die Riesterförderung könnte dann in Anspruch genommen werden. Der pauschale Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers soll von bisher 15 % auf 19,6 % steigen. Sollte der Minijobber auf die Rentenversicherung verzichten, soll es jedoch bei der Pauschalabgabe des Arbeitgebers von 30 % bleiben.
HINWEIS:
Der Umlagesatz U1 steigt ab Anfang 2012 von 0,6 % auf 0,7 %.
 

 

 

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