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Steuerentlastungen ab 2013
Nach einem Gesetzesentwurf zum Abbau der kalten Progression sollen Steuerentlastungen in den Jahren 2013 und 2014 eintreten. Hierbei wird der Einkommensteuertarif so korrigiert, dass der Tarifverlauf entsprechend angepasst und damit insbesondere Einkommen in der sog. kalten Progression entlastet werden. Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 EUR bzw. 4,4 % auf 8.354,00 EUR angehoben. Der Tarifverlauf wird bis 2014 um insgesamt 4,4 % angepasst. Die Bundesregierung wird zusätzlich künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss.
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