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Künstlersozialabgabe 2012
Nach der Künstlersozialabgabeverordnung 2012 vom 06.09.2011 beträgt der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2012 weiterhin 3,9 %. Die Verordnung wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seit dem Jahr 2007 überwachen die Rentenversicherungsträger bei turnusmäßigen Betriebsprüfungen auch die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Künstlersozialabgabe. Die Rentenversicherung prüft die Abgabepflicht, setzt die Höhe der Abgabe fest und ermittelt den Betrag der Vorauszahlungen. HINWEIS: Im Jahr 2006 betrug die Künstlersozialabgabe noch 5,5 %; diese wurde in den Folgejahren bis dato kontinuierlich gesenkt.
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