Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten 2012

 

Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, wenn diese arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden. Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden. Ab 2012 sind neue Sachbezugswerte festgesetzt worden. Der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2012 gewährt werden, beträgt für ein Mittag- oder Abendessen 2,87 EUR und für ein Frühstück 1,57 EUR. 

 

 

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