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Besserer Rechtschutz für Kapitalanleger
Das Bundeskabinett hat am 14.12.2011 einen Gesetzesentwurf zur Reform des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes beschlossen. Da Rechtsstreitigkeiten wegen Kapitalanlagen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, wird der Anwendungsbereich des Gesetzes gegenüber dem bisherigen Recht auf Rechtstreitigkeiten mit nur mittelbarem Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation erweitert. Damit kann künftig auch die Haftung wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung, in der etwaig ein Prospekt verwendet wurde, Gegenstand eines Musterverfahrens sein. Zusätzlich wird der Vergleichsabschluss im Musterverfahren vereinfacht sowie die Eröffnung und Erledigung des Musterverfahrens beschleunigt. Auch ein gemeinsames gerichtliches Vorgehen der Kapitalanleger bereits in der ersten Instanz wird durch den neuen Gesetzesentwurf gefördert.
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