Finanzmarktstabilisierungsgesetz

 

Der Ende 2010 geschlossene Finanzmarktstabilisierungsfonds soll wieder für neue Anteile geöffnet werden. In dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes soll der Bund damit die Finanzmarktstabilität auch im Falle einer systemischen Krise sichern. Vorgesehen sind Gewährleistungs- und Kreditmöglichkeiten für Banken bis zu 480 Milliarden EUR. Der auch als Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz bezeichnete Entwurf ist identisch mit dem bereits von der Koalitionsfraktion eingebrachten Entwurf. 

 

 

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