Kurzarbeitergeld ab 2012

 

Für Kurzarbeitergeld, das im Jahr 2012 beginnt, gelten eingeschränkte Regelungen. Die Bewilligung von Kurzarbeitergeld gilt nur dann, wenn mindestens 1/3 der Belegschaft von einem Arbeits- und Entgeltausfall von mindestens 10 % betroffen ist (bis Ende 2011 war ein einzelner Mitarbeiter ausreichend). Das Kurzarbeitergeld wird nur noch bis zu sechs Monate gezahlt (bei Beginn 2011 waren dies noch zwölf Monate). Die Arbeitsagentur beteiligt sich nicht mehr an den auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialabgaben. Nach wie vor wirken sich aber Betriebssicherungsvereinbarungen nicht mindernd auf die Höhe des anschließenden Kurzarbeitergeldes aus. 

 

 

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