Privatnutzung Dienstwagen

 

Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.10.2011 klargestellt, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Privatnutzung darstellen, sondern der Erwerbssphäre zuzuordnen sind. Diese Fahrten können also keine 1 %ige Versteuerung auslösen. Geklagt hatte eine angestellte Autoverkäuferin, die einen Nutzungsvorteil für die Privatnutzung von Vorführwagen versteuern sollte. Ihr Arbeitgeber hatte ihr nur die Nutzung für berufliche Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet. Hat der Arbeitgeber aber das Nutzungsverbot zum Schein ausgesprochen und damit insgeheim die Privatnutzung erlaubt, darf die 1 %-Regelung angewendet werden.
HINWEIS:
Ein geldwerter Vorteil liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen vorbotenerweise für private Fahrten nutzt. 

 

 

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