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Sozialversicherung ab 2012
Zum 01.01.2012 unterliegen Teilnehmer aller dualen Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht während der gesamten Dauer des Studiengangs und damit sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienabschnitte. Es besteht weder eine Übergangsregelung noch eine Befreiungsmöglichkeit. Endet die ausbildungsintegrierte Berufsausbildung vor dem Ende des ausbildungsintegrierten Studiums, ändert sich nichts an der eingetretenen Sozialversicherungspflicht. Diese besteht bis zum Ende des Studiums fort, sofern die Ausbildungsvergütung weitergezahlt wird.
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