Energiekrise: FAQ zur Energiepreispauschale für Studenten
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 11.1.2023 einen Fragen-Antworten-Katalog zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschüler veröffentlicht.
Hintergrund: Ende des Jahres wurde das sog. Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG verabschiedet. Danach erhalten alle Studenten und Fachschüler auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 200 €. Mit der Zahlung sollen rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung von den gestiegenen Energiekosten entlastet werden.
In den FAQ geht das BMBF auf folgende Fragen ein:
- Erhalten alle Studierenden die Einmalzahlung?
- Haben ausländische Studierende einen Anspruch auf die Einmalzahlung?
- Bekommen auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester oder Studierende in einem dualen Studium die Einmalzahlung?
- Was gilt für Fachschülerinnen und Fachschüler?
- Bekommen auch erwerbstätige Studierende die Einmalzahlung, die bereits die Energiepauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer erhalten haben?
- Wo kann das Geld beantragt werden?
- Wann wird das Geld ausgezahlt?
- Wird die Einmalzahlung besteuert?
- Gibt es weitere Entlastungen für junge Menschen?
Hinweis:
Bund und Länder bereiten derzeit die digitale Antragsplattform vor. Sachsen-Anhalt bringt seine Expertise mit dem Digitalisierungsprojekt BAföG Digital in die Gespräche zwischen Bund und Ländern ein.
Der Fragen und Antworten-Katalog zur Einmalzahlung für Studenten und Fachschüler ist auf der Homepage des BMBF veröffentlicht.