Nachhaltigkeitsberichterstattung: Stellungnahme zu EU-Nachhaltigkeits-Standards

Der DStV hat sich an der Konsultation des BMJ zu den Entwürfen des ersten Teils der Nachhaltigkeits-Standards im Rahmen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen beteiligt.

Hintergrund: Am 05.01.2023 ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (Corporate Sustainable Reporting Directive, kurz: CSRD) in Kraft getreten. Die CSRD soll durch eine Delegierten Verordnung zu den Nachhaltigkeits-Standards ergänzt werden.

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesjustizministeriums (BMJ) hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) seine Stellungnahme zum ersten Teil der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelten Entwürfe der Nachhaltigkeits-Standards eingereicht.

Stellungnahme des DStV:

  • Der DStV rügt die unzureichende Besetzung innerhalb des Gremiums der EFRAG mit Vertretern von klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) und bedauert, dass der Aufbau der Standards keine stufenweise Einführung zulässt.
  • Zudem hält der DStV den Aufwand für betroffene Unternehmen aufgrund des Umfangs des ersten Teils der Standards insgesamt für unverhältnismäßig.
  • Der DStV fordert in diesem Zusammenhang, dass sämtliche Standard-Entwürfe veröffentlicht sein müssen, bevor die delegierte Verordnung erlassen wird. Allein dann könne der tatsächliche Umfang der Standards und damit der zu erwartende Aufwand für die Unternehmen erfasst werden.
  • Schließlich fordert der DStV, dass dem delegierten Rechtsakt eine realistische Kostenprognose für Großunternehmen sowie KMU in der Wertschöpfungskette beigefügt wird.