Abzug anerkannter „Goldfinger-Verluste“

Verlusten, die über eine britische General Partnership im Rahmen eines sog. Goldfinger-Modells erlitten wurden, welches rechtskräftig als gewerblich anerkannt wurde, kann nicht nachträglich über § 15a Abs. 5 EStG die Ausgleichsfähigkeit versagt werden (FG Münster, Urteil v. 24.02.2023 – 4 K 1274/19 F; Revision zugelassen).