Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Das IDW hat zum Diskussionsentwurf eines Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes Stellung genommen.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
- Das IDW befürwortet das Ziel des Diskussionsentwurfs, eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherzustellen und schädlichen Formen des Steuerwettbewerbs entgegenzuwirken. Es weist jedoch darauf hin, dass die nationale Umsetzung dieses weltweit vereinbarten Projekts den deutschen Unternehmen einen erheblichen Zusatzaufwand bereiten wird und Nachteile gegenüber anderen Staaten drohen, die die Regelungen nicht umsetzen. Nach der im steuerlichen Schrifttum geäußerten Auffassung wird erwartet, dass die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung in Deutschland geschätzt zu rund 100 Mio. € laufenden jährlichen Kosten sowie Einmalkosten von rund 320 Mio. € führen wird und in vergleichbarer Art hohe administrative Kosten bei der Finanzverwaltung entstehen werden. Auch fraglich sei, ob die Einführung der internationalen Mindestbesteuerung tatsächlich zu einer Eindämmung von Steuerwettbewerb oder nur zu dessen Veränderung führe.
- Das IDW kritisiert in der Stellungnahme zudem die Tendenz, europäische Richtlinienvorgaben lediglich in das nationale Normengefüge zu „übernehmen“, und fordert eine nationale Einbettung der Richtlinie sowie nationale Konkretisierungen und Abgrenzungen der unbestimmten Rechtsbegriffe. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte auf eine Konsistenz der Regelungen zur Mindestbesteuerung mit bereits bestehenden nationalen Antimissbrauchsregelungen wie der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenz- und Zinsschranke geachtet werden – mindestens sollte die Niedrigsteuergrenze im Rahmen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung von 25 % auf 15 % gesenkt werden. Das IDW regt an, die sog. Safe-Harbour-Regeln so umfassend wie möglich umzusetzen und auf internationaler Ebene darauf hinzuwirken, weitere dauerhafte Erleichterungen einzuführen.
- Neben den genannten allgemeinen Kritikpunkten hat das IDW zahlreiche Detailanmerkungen zum 242 Seiten starken und 89 Paragrafen umfassenden Gesetzentwurf vorgebracht.