NRW Überbrückungshilfe Plus als Betriebseinnahmen
Die gezahlte Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe (sog. NRW Überbrückungshilfe Plus) stellt Betriebseinnahmen dar, auch soweit sie pauschal für Lebenshaltungskosten ausgezahlt wurde (FG Düsseldorf, Urteil v. 07.11.2023 – 13 K 570/22 E; Revision anhängig BFH-Az. VIII R 34/23).