Körperschaftsteuer: Blockerwerb

Die in § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG angeführte Beteiligungsschwelle (10 % des Grund- oder Stammkapitals) kann durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang auch dann erreicht werden, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind (BFH, Urteil v. 06.09.2023 – I R 16/21; veröffentlicht am 11.01.2024).