Gewerbesteuer: Ankauf notleidender Darlehensforderungen
Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit des Forderungskäufers. Ob die Tätigkeit eines Forderungskäufers die Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschreitet, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu beurteilen (BFH, Urteil v. 30.11.2023 – IV R 10/21; veröffentlicht am 18.01.2024). Hintergrund: Gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer. Eine Personengesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte, wenn die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit als Personengesellschaft ein gewerbliches Unternehmen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 EStG) betreiben. Des Weiteren gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die gewerblich geprägte Personengesellschaft gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.