Überlassung an (Schwieger-)Mutter
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des EStG liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt (BFH, Urteil v. 14.11.2023 – IX R 13/23; veröffentlicht am 25.01.2024). Hintergrund: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nimmt Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, von der Besteuerung aus.