Körperschaftsteuer: Leasing-Restwertmodell
Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden „Beteiligungsbeträge“ sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren (BFH, Urteil v. 13.09.2023 – XI R 20/20; veröffentlicht 08.02.2024).