Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024
Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 bis 3) mit Stand: 29.01.2024 veröffentlicht.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
- Die Programmablaufpläne berücksichtigen u. a. die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Inflationsausgleichgesetz, die Beitragsbemessungsgrenzen für 2024, einen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,7 % sowie Änderungen nach dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 in Bezug auf die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für zu berücksichtigende Kinder bei Arbeitnehmern, die in der inländischen sozialen Pflegeversicherung versichert sind.
- Die Programmablaufpläne sind spätestens ab dem 1. April 2024 anzuwenden.
- Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.