Steuerbarkeit von Preisgeldern
Das Preisgeld aus dem Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung (LVZ) ist nicht einkommensteuerbar (Sächsisches FG, Urteil v. 26.09.2023 – 4 K 156/21; rechtskräftig)
Hintergrund: Der mit 10.000 Euro dotierte Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung wird seit 1994 an Künstler verliehen, die noch am Beginn ihres Schaffens stehen und die mit der Region Leipzig verbunden sind. Eine Bewerbung für den Preis ist nicht möglich; er wird auf Vorschlag von einer Jury verliehen. Mit dem Preis verbunden ist eine Ausstellung im Museum der bildenden Künste in Leipzig und die Erstellung eines Kataloges zur Ausstellung.