Gesetzgebung: Gesetz zur künstlichen Intelligenz
Der Rat der Europäischen Union hat am 21.05.2024 das weltweit erste Gesetz zur Harmonisierung der Vorschriften für künstlichen Intelligenz (AI Act) angenommen. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
- Mit dem Gesetz sollen die Entwicklung und Förderung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme in der EU bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte gefördert werden.
- Das Gesetz kategorisiert verschiedene Arten von künstlicher Intelligenz je nach Risiko. Je nachdem, wie hoch Letzteres ist, fallen die Anforderungen und Verpflichtungen höher oder niedriger aus.
- So sollen beispielsweise für Strafverfolgungsbehörden strenge Ausnahmen für die Nutzung biometrischer Fernidentifizierungssysteme gelten und Hochrisikosysteme wie solche, die im Rahmen von demokratischen Prozessen Einsatz finden, bestimmten Verpflichtungen unterliegen.
- Vorausschauende Polizeiarbeit, die sich ausschließlich auf die Profilerstellung oder Bewertung von Merkmalen einer Person stützt, wird verboten. Dafür hatte sich die BRAK unter anderem in ihrer Stellungnahme ausgesprochen.
- Der Rechtsakt soll Anfang Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt zwanzig Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten wird die Verordnung – mit wenigen Ausnahmen für spezifische Bestimmungen – anwendbar sein.
Hinweis:
Weitere Infos zum Thema sind auf der Homepage der BRAK sowie des Rates der Europäischen Union veröffentlicht.