Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen in Baden-Württemberg

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat einen Katastrophenerlass zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Bürger und Unternehmen veröffentlicht (Stand: 02.06.2024).

Konkrete Erleichterungen sind z.B. angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen sowie Erleichterungen beim Spendennachweis. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.

Hinweis:

Alle Betroffenen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Das zuständige Finanzamt samt Kontaktinformationen kann hier abgerufen werden.

Der Erlass ist auf der Homepage des Finanzministeriums des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht.