Gewerbesteuer: Verfassungsmäßigkeit

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 36 Abs. 4 GewStGi.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) auch insoweit gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes aus Art. 20 Abs. 3 GGverstößt, als er § 8 Nr. 5 GewStG i.d.F. dieses Gesetzes auf Ausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften für anwendbar erklärt, die von der ausschüttenden Gesellschaft vor dem 12.12.2001 verbindlich beschlossen wurden und die der direkt oder mittelbar über ein inländisches Wertpapier-Sondervermögen mit weniger als 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligten Körperschaft vor diesem Zeitpunkt zugeflossen sind (BFH, Beschluss v. 7.2. 2024 – I R 36/23 (I R 5/18); veröffentlicht am13.6.2024).