Referentenentwurf eines Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes

Das BMF hat am 10.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz – RStruktFÜG) veröffentlicht. Geplant ist, die Altmittel des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur teilweisen Tilgung des dort aufgelaufenen Fehlbetrags zu übertragen. Darüber hinaus soll das steuerliche Betriebsausgabenabzugsverbot für etwaige ab 2024 festzusetzende Bankenabgaben aufgehoben werden.