Hochwasser: u.a. steuerliche Maßnahmen für Betroffene in Bayern
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat am 4.6.2024einen Unwettererlass mit steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch das Unwetter von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 veröffentlicht.
Der Unwettererlass ist nahezu inhaltsgleich mit dem des Landes Baden-Württemberg und enthält u.a. Maßnahmen zur Stundung, zum Vollstreckungsaufschub, zur Anpassung von Vorauszahlungen sowie Erleichterungen beim Spendennachweis.
Hinweis:
Der Erlass ist auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen veröffentlicht. Dort finden Sie auch Informationen zur Einleitung der Sofort- und Finanzhilfeaktion des Landes Bayern.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen online (il)