Internationales: Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Das BMF hat ausführlich zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 14.6.2024 – Z IV B 5 – S 1308/22/10008 :004).
In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit III. Anwendungsbereich
* Persönlicher Anwendungsbereich
* Sachlicher Anwendungsbereich
* Zeitlicher Anwendungsbereich
* Allgemeines
* Anwendung des § 8 StAbwG
* Anwendung des § 11 StAbwG
IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG
V. Abwehrmaßnahmen
* Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG
* Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG
* Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG
* Allgemeines
* Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG
* Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG
* Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG
* Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG
* Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander
* Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbwG
VI. Verhältnis zu anderen Regelungen
* Verhältnis von §§ 8, 9 und 10 StAbwG zu § 10 AStG
* Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG
* Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG
* Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
* Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten