Internationales: Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes

Das BMF hat ausführlich zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 14.6.2024 – Z IV B 5 – S 1308/22/10008 :004).

In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit III. Anwendungsbereich

*          Persönlicher Anwendungsbereich

*          Sachlicher Anwendungsbereich

*          Zeitlicher Anwendungsbereich

*          Allgemeines

*          Anwendung des § 8 StAbwG

*          Anwendung des § 11 StAbwG

 

IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG

V. Abwehrmaßnahmen

*          Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG

*          Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG

*          Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG

*          Allgemeines

*          Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG

*          Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG

*          Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG

 

*          Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG

*          Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander

*          Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbwG

 

VI. Verhältnis zu anderen Regelungen

*          Verhältnis von §§ 8, 9 und 10 StAbwG zu § 10 AStG

*          Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG

*          Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG

*          Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen

*          Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten