Nachweis der Bekanntgabe bei Rechtsnachfolge
Bei Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids an den Rechtsvorgänger durch den Rechtsnachfolger sind keine übermäßig hohen Anforderungen an die darzulegenden Zweifel zu stellen (FG Münster, Urteil v. 19.4.2024 – 4 K 870/21 E; Revision anhängig, BFH-Az. VI R 16/24).