Gesetzgebung: Referentenentwurf einer Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung
Das BMF hat am 28.6.2024 den Entwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV) veröffentlicht.
Hintergrund: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Perspektivisches Ziel der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander.
Gemäß § 139d AO kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates den Aufbau, die Zuteilung, die Löschfrist, und die Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV bestimmen. Darüber hinaus kann gemäß Artikel 97 § 5 EGAO das BMF mit Zustimmung des Bundesrates den Zeitpunkt der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer bestimmen.
Mit der nun als Entwurf veröffentlichten Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung sollen verschiedene Einzelheiten zur Wirtschafts-Identifikationsnummer geregelt werden, z.B. der Zeitpunkt der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer, Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.