Jahressteuergesetz 2024: Was sich ändern wird

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Wachstumschancengesetzes ist es an der Zeit, einen Blick auf das nächste große steuerliche Update zu werfen: Das Jahressteuergesetz 2024.

Am 17. Mai 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) offiziell den Referentenentwurf veröffentlicht. In diesem umfangreichen 240-seitigen Dokument werden zahlreiche Änderungen und Anpassungen vorgestellt, die das deutsche Steuersystem weiter modernisieren und an aktuelle Gegebenheiten anpassen sollen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Punkte des Entwurfs.

 

geplante Änderungen im Jahressteuergesetz 2024

Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen

Eine wesentliche Neuerung ist die Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bezüglich des Übergangs vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren. Dies betrifft insbesondere die §§ 34 und 36 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Diese Anpassung soll mehr Klarheit und Rechtssicherheit schaffen.

150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen

Die 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten wird gesetzlich verstetigt. Nach § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern weiterhin steuerfreie Bonusleistungen bis zu einem Betrag von 150 Euro gewähren, wenn diese gesundheitsbewusstes Verhalten fördern.

Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets

Mit der Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets nach § 40 EStG wird ein weiterer Schritt zur Förderung nachhaltiger Mobilität unternommen. Unternehmen können ihren Mitarbeitern ein Budget für verschiedene Verkehrsmittel zur Verfügung stellen, das pauschal besteuert wird.

Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds

Die Abwicklungsfrist für Investmentfonds wird von fünf auf zehn Jahre verlängert. Diese Änderung soll Fondsmanagern mehr Zeit geben, um ihre Portfolios zu optimieren und dabei Marktverwerfungen zu vermeiden.

Konzernklausel bei der Besteuerung von Vermögensbeteiligungen

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung geldwerter Vorteile aus Vermögensbeteiligungen nach § 19a EStG. Diese Anpassung soll die Besteuerung von Beteiligungen innerhalb von Konzernen transparenter und gerechter gestalten.

Änderungen im Umwandlungssteuergesetz

Auch das Umwandlungssteuergesetz wird angepasst, um die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensumstrukturierungen zu verbessern und an aktuelle wirtschaftliche Anforderungen anzupassen.

Weitergabe steuerlicher Daten

Eine kontroverse Neuerung ist die Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden gemäß § 31a der Abgabenordnung (AO). Diese Maßnahme soll die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und anderen Finanzdelikten erleichtern.

Anpassungen im Erbschaftsteuergesetz

Das Jahressteuergesetz 2024 sieht auch unionsrechtskonforme Anpassungen des § 10 Abs. 6 und der §§ 13d und 28 Abs. 3 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) vor. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass das deutsche Erbschaftssteuerrecht den Anforderungen der Europäischen Union entspricht.

Verlängerung der Tarifermäßigung für Land- und Forstwirtschaft

Die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG wird verlängert. Dies soll die wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe stärken.

Änderungen bei der Biersteuer

Auch die Biersteuer wird reformiert. Änderungen betreffen § 29 Abs. 2 des Biersteuergesetzes (BierStG) sowie die §§ 41 und 51 der Biersteuerverordnung (BierStV). Diese Anpassungen sollen den administrativen Aufwand reduzieren und die Steuererhebung effizienter gestalten.

Weitere Änderungen

Zusätzlich gibt es zahlreiche weitere Anpassungen, darunter Änderungen am Gesetz über Steuerstatistiken, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG) und der Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte (§ 24 Abs. 5 S. 4 UStG).

Fazit

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Änderungen und Anpassungen mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Es bleibt abzuwarten, welche Vorschläge in der endgültigen Fassung des Gesetzes berücksichtigt werden. Wir werden Sie selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen und die endgültige Variante informieren. Bleiben Sie dran und nutzen Sie die Zeit, sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten!