Bekanntgabefrist Steuerbescheide
Der Bundesrat hat wie der Bundestag dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Doch was hat das mit Steuerrecht zu tun?
Der Gesetzgeber verlängert mit dem Gesetz die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen. Daher sieht das Gesetz auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheide) vor. Ein Steuerbescheid, der nach dem 31.12.2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt wird, gilt dann nach vier Tagen (bisher drei) als bekanntgegeben. Erst dann wird die einmonatige Einspruchsfrist in Gang gesetzt.
Fällt das Ende der neuen Viertages-Zugangsvermutung auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Zugangsvermutung so wie bei der bisherigen Dreitages-Zugangsvermutung auf den Ablauf des nächsten Werktages.
Nach dem Regierungsentwurf sollte zukünftig auch die Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einem Samstag möglich sein. Diese Änderung hat der Gesetzgeber jedoch nicht übernommen.