Gesetzgebung: Wiedereinführung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Der Bundestag hat am 5.7.2024 das „Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft“ (BT-Drucks. 20/11947) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12152) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die steuerliche Tarifermäßigung für diese Einkünfte befristet bis zum Jahr 2028 wieder einzuführen.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
- Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären.
- Somit soll bei schwankenden Gewinnen die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden. Die Wirkung soll jeweils im dritten Veranlagungszeitraum eines Betrachtungszeitraums erzielt werden. Die für die ersten beiden Veranlagungszeiträume gezahlte Einkommensteuer soll im Ergebnis angerechnet werden.
- Mit der vom Finanzausschuss eingebrachten Änderung soll eine doppelte steuerliche Inanspruchnahme der Tarifglättung mit Verlustrückträgen vermeiden werden.