BMF äußert sich zur E-Rechnung: Klarstellungsbedarf!
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) legt seine Rechtsauffassung zur E-Rechnungspflicht ab 2025 vor. Es versucht dabei sichtlich, den Spagat zwischen Anforderungen an die Digitalisierung und praxisnahen Vereinfachungen hinzubekommen. Das gelingt jedoch noch nicht überzeugend.
Es braucht weitere Vereinfachungen – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.
Gefordert werden u.a. folgende Anpassungen:
– Keine überzogenen Anforderungen an die Digitalisierung der Prozesse,
– Abbau technischer Hürden für KMU,
– Risiken beim Vorsteuerabzug geringhalten,
– Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands