BMF: Neue Geschenkegrenze

Durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 EStG von 35 EUR auf 50 EUR angehoben.

Der UStAE wurde entsprechend angepasst, so dass die Grenze mit 50 EUR auch für den Vorsteuerabzug maßgeblich ist.