Elektronisches Postfach

Der I. BFH-Senat hat in einem AdV-Verfahren entschieden, dass die Übermittlung einer mit der einfachen Signatur eines Gesellschafters einer Steuerberatungsgesellschaft versehenen Beschwerde über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eines anderen Gesellschafters nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Übermittlung als elektronisches Dokument (§ 52a FGO) genügt. Der BFH hat die eingereichte Beschwerde deshalb als unzulässig zurückgewiesen (Az. I B 4123, NV).