Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
Das BMF hat am 10.7.2024 den Referentenentwurf einer „Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung“ veröffentlicht.
Die Verordnung sieht im Wesentlichen
- eine deutliche Anhebung der Bagatellgrenze nach § 7 Absatz 2 MV für Zahlungsmitteilungen,
- eine Konkretisierung der vom Bundesamt für Justiz nach § 4a MV zu übermittelnden Daten und
- eine Änderung der bislang geltenden Übergangsregelung vor.
Durch die Änderung der Übergangsregelung sollen die Übermittlungsfristen auf Antrag verlängert sowie eine Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht zugelassen werden können.