Bundestag beschließt Gesetz zu Anwalts-, Notar- und Steuerberaterkammern

Der Bundestag hat am 4.7.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (BT-Drucks. 20/8674) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12144) in 2./3. Lesung angenommen.

Dem Gesetz zufolge können regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer, die BRAK, die Patentanwaltskammer (PAK) und die BStBK künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten.

Geändert wurde auch die WPO. Ziel dieser Änderung ist es laut Bundesregierung, „einer drohenden Überlastung der Aufsichtsbehörden und des Berufsgerichts entgegenzuwirken“. Das Berufsgericht soll in Anbetracht zu erwartender umfangreicher Gerichtsverfahren besser aufgestellt werden, indem effizientere berufsgerichtliche Verfahren ermöglicht werden.

Hinweis:

Gegenüber dem Regierungsentwurf hatte der Rechtsausschuss diverse Änderungen vorgenommen, die u.a. den Umgang mit Doppelmitgliedschaften in Kammern betreffen.