Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an Neuregelung zu Fondsetablierungskosten
Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds können Fondsetablierungskosten im Sinne von § 6e Abs. 2 EStG darstellen. Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf den VZ 2014 (§ 52 Abs. 14a EStG) (FG Hamburg, Urteil v. 21.2.2024 – 6 K 27/22; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 13/24).