Vergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Das BMF hat sein Schreiben v. 22.12.2004 im Hinblick auf das niederländische Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren angepasst und die Wertgrenze von 1.500 € auf 2.500 € angehoben (BMF, Schreiben v. 15.7.2024 – III C 3 – S 7492/24/10001 :001).
Hinweis:
Die Regelung ist für alle Umsätze, die nach dem 31.7.2024 ausgeführt werden, anzuwenden.