Sozialrecht: Erhöhung des Wohngeldes geplant
Das Wohngeld soll zum 1.1.2025 steigen. Dies sieht der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegte Referentenentwurf einer „Zweiten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes“ vor.
Hintergrund: Nach § 43 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) sind zum 1.1.2025die Höchstbeträge für Miete und Belastung (Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG) und die Parameterwerte der Wohngeldformel nach § 19 WoGG fortzuschreiben.
Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes ist erforderlich, damit dessen Leistungsfähigkeit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten und die mit der Wohngeldreform zum 1.1.2023erreichte Entlastungswirkung bestehen bleibt. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes gewährleistet zudem, dass die Reichweite des Wohngeldes mit Blick auf den Kreis der Anspruchsberechtigten erhalten bleibt, da das systematische „Herauswachsen“ aus dem Wohngeld reduziert sowie der Wechsel zu den Leistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) begrenzt wird.
Hierzu führt das BMWSB u.a. weiter aus:
- Das Wohngeld-Plus steigt zum 1.1.2025durchschnittlich um rund 15 Prozent. Darin enthalten sind die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021-2023.
- Ohne die Dynamisierung würde die geschätzte Zahl der Wohngeldhaushalte in 2025 auf rund 1,6 Millionen sinken, mit Dynamisierung wird die Zahl der Empfängerhaushalte auf rund 1,9 Millionen im Jahr 2025 geschätzt.
Hinweis:
Der Verordnungsentwurf wird jetzt in der Bundesregierung abgestimmt. Er bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat mit einer am 5.7.2024gefassten Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes zügig vorzulegen.
Weiterführende Informationen zur Dynamisierung des Wohngeldes sind auf der Homepage des BMWSB veröffentlicht.