Nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat
Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig (BFH, Urteil v. 8.5.2024 – VIII R 9/21; veröffentlicht am 25.7.2024).