Corona: Ablehnung und Rückforderung ausbezahlter Corona-Neustarthilfe

Ein Bescheid der IHK für München und Oberbayern (IHK), mit dem die Gewährung einer Corona-Neustarthilfe wegen Versäumnisses der Frist zur Endabrechnung abgelehnt und die ausgezahlte Neustarthilfe in vollem Umfang zurückgefordert wurde, ist nicht zu beanstanden (Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 8.7.2024 – W 8 K 24.111; nicht rechtskräftig).