Gesetzgebung: Erhöhung der Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 22.7.2024 einen Referentenentwurf für eine „Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung“ veröffentlicht. Dieser sieht insbesondere eine lineare Erhöhung der Eintragungsgebühren der Handelsregistergebührenverordnung vor.
Hintergrund: Das Handelsregister gibt in Deutschland zuverlässig Auskunft über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen. Es ist ein zentrales Instrument zur Förderung des Vertrauens und der Stabilität im Geschäftsverkehr.
Die Gebühren der Handelsregistergebührenverordnung für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister richten sich nach dem mit der jeweiligen Amtshandlung verbundenen Aufwand. Sie sind zuletzt am 1.1.2011angepasst worden. Da seitdem die Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen sind, ist eine deutliche Anhebung der Gebühren geboten.
Die Länder sollen mit dieser Erhöhung in die Lage versetzt werden, den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch weiterhin gerecht zu werden.
Der Referentenentwurf wurde am 22.7.2024an die Länder und Verbände versendet. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30.8.2024 Stellung zu nehmen.
Hinweis:
Den Referentenentwurf finden Sie auf der Homepage des BMJ. Dort werden auch die Stellungnahmen veröffentlicht.