Grunderwerbsteuer: Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren

Der Eigentums­erwerb an Grund­stücken durch einen inter­kommunalen Zweck­verband im Rahmen einer Umle­gung ist nicht von der Grund­erwerb­steuer befreit, wenn der Zweck­verband nicht als Eigen­tümer eines im Umle­gungs­gebiet gele­genen Grund­stücks am Umle­gungs­verfah­ren teilge­nom­men hat. Eine Befreiung kommt eben­falls nicht aufgrund einer inter­polie­renden Zusam­men­schau der Befrei­ungs­tat­bestände von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b i.V.m. § 4 Nr. 1 GrEStG in Betracht (BFH, Urteil v. 15.5.2024 – II R 4/22; veröf­fent­licht am 1.8.2024).

Hintergrund: Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG ist der nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG steuerbare Übergang des Eigentums im Umlegungs­verfahren nach dem Bundes­baugesetz in seiner jeweils geltenden Fassung von der Grund­erwerb­steuer ausge­nommen, wenn der neue Eigen­tümer in diesem Verfahren als Eigen­tümer eines im Umlegungs­gebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter ist.